Autorin: Laureen Eidloth
Datum: 23.08.2023
Kategorie: Vorträge
Einführung
Am 20.07.2023 stand unsere letzte Veranstaltung für das Sommersemester 2023 an. Dr. Ruppert war zu Gast bei uns und sprach über Smart Sentencing im Strafrecht. Dr. Ruppert ist den meisten von uns bereits aus Strafrechtsvorlesungen bekannt. Er hat an der Universität Bayreuth studiert und promoviert. Aktuell habilitiert er und ist Lehrstuhlvertreter an der LMU in München. Wir freuen uns sehr, dass er sich bereit erklärt hat, uns das Thema Smart Sentencing im Strafrecht näher zu bringen.
Wo liegt das Grundproblem?
In Deutschland ist die Schuld des Täters bzw. der Täterin gem. § 46 StGB Grundlage für die Zumessung der Strafe. In § 46 Abs. 2 StGB nennt das Gesetz einige Merkmale, die für die Einordnung betrachtet werden können. Die Aufzählung ist nicht abschließend und lässt offen, wann ein Täter oder eine Täterin „besonders schuldig“ oder „besonders unschuldig“ ist. Die Merkmale dienen lediglich als Anhaltspunkte. Der Strafrahmen ist oft weit, wird jedoch selten ausgeschöpft z.B. weil es ja immer „noch schlimmer“ sein könnte. Manche Richter und Richterinnen sind freundlicher als andere. In Berlin wird bei bestimmten geringen Mengen an Drogen weggeschaut, wo in Bayern bei der gleichen Menge verurteilt wird. Die aktuelle Situation ist unübersichtlich und unfair. Doch der Gesetzgeber will das grundsätzlich so. Die Richter und Richterinnen sollen frei entscheiden dürfen und die Anwälte und Anwältinnen verteidigen und verhandeln können. Zudem ist jeder Mensch individuell und bringt seine eigene Persönlichkeit und Geschichte mit.
Für die tägliche Praxis im Gericht wäre es sehr zeitsparend und vorteilhaft eine Tabelle zu haben, welche genau anzeigt, welche Merkmale erfüllt sein müssen, um ein bestimmtes Strafmaß zu erhalten. (Unter vorgehaltener Hand wird behauptet sowas gebe es auch wirklich 😉) Dies ist grundsätzlich aber nicht erlaubt.
Smart Sentencing – was bedeutet das?
Smart Sentencing setzt nun genau dort an. Es handelt sich um ein Programm, welches einzelne konkrete Merkmale aus einem Urteil herausfiltert und mit dem Strafmaß in Verbindung bringt. Somit entsteht dann eine Datenbank, an der sich alle Beteiligten orientieren können. Wichtig und entscheidend für die Funktionsfähigkeit ist jedoch, dass die Urteile so aufbereitet sind, dass das Programm die Merkmale auch herausfiltern kann. Möglich ist aber natürlich, dass weitere individuelle Aspekte benannt werden, die dann separat aufgeführt werden müssen. Problematisch wird es jedoch, wenn Aspekte in das Urteil des Richters einfließen, die im Urteil nicht genannt werden, dazu zählen persönliche Voreingenommenheit, Rassismus etc. Dies verfälscht die Datenbank.
Abschließend lässt sich sagen, dass Smart Sentencing im Strafrecht ein guter Anhaltspunkt und eine gute Übersicht sein kann, jedoch weiterhin der Einzelfall betrachtet werden muss. Wenn dies nicht mehr gewünscht ist, müsste der Gesetzgeber eine Änderung vornehmen und klare Angaben machen, welche Situation zu welcher Strafe führt.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Felix Ruppert für den wertvollen und erkenntnisreichen Vortrag!
Semesterabschlussgrillen
Zum Abschluss dieses ereignisreichen und erfolgreichen Semesters haben wir uns als Initiative nach dem Vortrag an der Wilhelminenaue getroffen und zusammen gegrillt. Wir haben auf das Semesters zurückgeblickt und mit den selbst gemachten Salaten und dem Grillgut den Abend ausklingen lassen!
Danke an jeden einzelnen, der mitgeholfen hat oder bei den Vorträgen und Veranstaltungen da war! Bis nächstes Semester!
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