ChatGPT Gov, Fortbildungspflichten nach dem AI Act und KI in der Rechtsberatung - Newsletter vom 03. Februar 2025
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Liebe/r Legal Tech Interessierte,
ab Februar treten neue Regelungen in Kraft: Der Umgang mit KI-Systemen erfordert künftig nachweisbare Kompetenzen. Welche Rolle Kanzleien dabei spielen und wie sie sich darauf vorbereiten können, erfährst du in dieser Ausgabe. Außerdem erwarten dich spannende Einblicke zu ChatGPT Gov, der maßgeschneiderten Lösung für die US-Regierung, und KI in der Rechtsberatung. In unserem Legal Tech Wissens Snack widmen wir uns heute dem Thema Legal Tech im Strafrecht.
Der Newsletter erscheint in der vorlesungsfreien Zeit einmal pro Monat. Die nächste Ausgabe erreicht dich somit am Montag, den 03.03.2025.
Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg in der anstehenden Klausurenphase!
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Vom 10.-11.01.2025 besuchten wir die Bucerius Law School in Hamburg für einen Workshop zum Thema „Legal Tech und KI in der juristischen Ausbildung“, den b{u}ilt gemeinsam mit dem Bucerius Center for Legal Technology and Data Science veranstaltete. In seinem Blogbeitrag berichtet René über die Exkursion und unsere Erkenntnisse.
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Weitere Infos zu allen Veranstaltungen findest du auf Instagram. Gerne kannst du auch unseren Kalender abonnieren, dann bist du immer auf dem neuesten Stand!
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Unser Mitglied und ehemaliger Vorstand Simon Lobinger hat in der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) einen Beitrag mit dem Titel „BVerfG: Verwertung von sog. EncroChat-Daten verfassungsrechtlich zulässig“ veröffentlicht. Er arbeitet am Lehrstuhl unseres Beirats Prof. Dr. Christian Rückert als studentischer Mitarbeiter. Wer sich für die Entscheidung und deren Folgen interessiert, gelangt mit diesem Link direkt zum Artikel. |
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ChatGPT Gov: OpenAI startet maßgeschneiderte Lösung für US-Regierung
OpenAI hat mit ChatGPT Gov seine neueste Plattform vorgestellt, die speziell für den Einsatz in US-Regierungsbehörden entwickelt wurde. Der neue Service baut auf ChatGPT Enterprise auf und legt einen starken Fokus auf erhöhte Sicherheitsstandards. Behörden können nun sensible, nicht-öffentliche Daten in OpenAIs Modelle einspeisen, während sie ihre eigenen Sicherheits- und Compliance-Vorgaben im sicheren Microsoft Azure Cloud-Umfeld verwalten.
Bereits seit Anfang 2024 haben mehr als 90.000 Mitarbeiter öffentlicher Institutionen ChatGPT genutzt, um Dokumente zu übersetzen, politische Entwürfe zu erstellen oder Anwendungen zu entwickeln. ChatGPT Gov bietet dieselbe benutzerfreundliche Oberfläche wie die Enterprise-Version, jedoch in einer speziell für die Anforderungen der Behörden gesicherten Infrastruktur.
Besonders interessant ist der Fokus auf den sicheren Umgang mit sensiblen Daten, etwa im Gesundheitswesen, der Strafverfolgung und der Verteidigung. ChatGPT Gov wird derzeit vom Federal Risk and Authorization Management Program (FedRAMP) geprüft, was für den sicheren Umgang mit nicht-öffentlichen Daten wichtig ist. OpenAI erwartet, dass das Programm bald für Tests verfügbar sein wird und zahlreiche Behörden davon profitieren können.
Während OpenAI seine Technologien in den USA schnell vorantreibt, bleibt es abzuwarten, wie Deutschland auf den wachsenden Druck, nicht hinterherzuhinken, reagieren wird. Ein Modell wie ChatGPT Gov könnte auch in Deutschland denkbar sein, allerdings müsste es an die spezifischen Anforderungen des deutschen Datenschutzes und die ethischen Standards angepasst werden. Deutsche Behörden, die in der Regel vorsichtiger im Umgang mit sensiblen Daten sind, könnten von einer flexiblen, innovationsfreundlichen Plattform profitieren, sofern diese strenge Datenschutzvorgaben berücksichtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch unterstreicht die Einführung von ChatGPT Gov OpenAIs Bestreben, den USA im globalen Wettlauf um KI-Technologien einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
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Fortbildungspflichten nach dem AI Act: Wie Kanzleien KI-Kompetenzen vermitteln können
Ab Februar darf mit KI-Systemen nur noch arbeiten, wer über die entsprechenden Kompetenzen verfügt. Das gilt gemäß des Art. 4 KI-VO auch für Anwältinnen und Anwälte, denn am 2. Februar 2025 treten die Kapitel 1 und 2 der KI-VO in Kraft. Arbeitgeber werden hiernach verpflichtet, ihren Mitarbeitenden KI-Kompetenzen zu vermitteln.
Die Verpflichtung gilt dabei unabhängig von der Umsatzstärke oder der Anzahl der Mitarbeitenden und betrifft alle KI-Tools, wie zum Beispiel Microsoft CoPilot, DeepL, ChatGPT oder BeckChat – unabhängig davon, ob diese kostenfrei genutzt werden. Aus Erwägungsgrund 20 ergibt sich, dass KI-Kompetenzen dort vorliegen sollen, wo KI-Systeme eingesetzt werden. Allerdings gibt es bisher wenig Erfahrungssätze und keine Rechtsprechung zu dem Thema, und Art. 99 KI-VO sieht auch keine Sanktionen für Verstöße vor. Dennoch sollten die Kanzleien aufgrund des großen Potenzials von KI-Systemen nicht untätig bleiben.
Welche Kompetenzen vermittelt werden müssen, hängt dabei vom jeweiligen Wissensstand und Erfahrungsschatz der Mitarbeitenden ab. Zunächst ist ein grundlegendes technisches Verständnis für KI essenziell, um rechtliche Fragen rund um den KI-Einsatz besser einordnen zu können. Ebenso müssen Kanzleimitarbeitende lernen, Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, etwa durch gutes Prompting. Schließlich ist ein rechtskonformer Einsatz wichtig: Kanzleien müssen Fragestellungen zu Datenschutz, Mandatsgeheimnisse und regulatorische Vorgaben in Bezug auf KI sicher bewerten können.
Die KI-VO macht keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung, sodass die Verantwortung bei den Arbeitgebern liegt. Als Orientierung bietet sich beispielsweise der Leitfaden der Bitkom „Umsetzungsleitfaden zur KI-VO“ an und als Maßnahmen Workshops und digitale Schulungsprogramme. Wichtig dabei sind besonders der Praxisbezug, da Mitarbeitende die KI anwenden sollten und nicht nur passiv lernen, sowie regelmäßige Lernangebote, sodass eine Kontinuität gewahrt wird. Zudem fördert gemeinsames Lernen durch Austausch untereinander den Wissenstransfer.
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Künstliche Intelligenz in der Rechtsberatung – Konkurrenz oder Ergänzung?
Die Digitalisierung verändert viele Branchen, und auch die Rechtsberatung bleibt davon nicht unberührt. Während der Gang in die Kanzlei für viele immer noch die erste Wahl ist, gewinnt die Idee, rechtliche Hilfe durch Künstliche Intelligenz (KI) zu erhalten, zunehmend an Bedeutung. Eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt jedoch, dass trotz wachsender Akzeptanz für digitale Lösungen die meisten Menschen weiterhin auf den menschlichen Faktor setzen – besonders bei komplexen Fragen.
Laut der Bitkom-Umfrage, bei der über 1.000 Personen in Deutschland befragt wurden, kann sich mehr als ein Viertel vorstellen, eine KI für rechtliche Probleme zu nutzen. Doch wenn es konkret wird, sind viele skeptisch: Nur 12 Prozent würden sich tatsächlich in jedem Fall auf eine KI verlassen, während 14 Prozent dies nur bei einfachen Fragestellungen in Erwägung ziehen. Besonders auffällig ist die Altersdynamik: Während 81 Prozent der über 65-Jährigen eine KI-basierte Rechtsberatung ablehnen, sind es bei den 16- bis 29-Jährigen nur noch 64 Prozent.
Die größten Vorteile sehen die Befragten in der ständigen Verfügbarkeit der KI (61 %), der Bequemlichkeit (57 %) und der Schnelligkeit (47 %). Dennoch gibt es erhebliche Vorbehalte: 54 Prozent der Befragten glauben, dass KI sich nicht in individuelle Lebenssituationen hineinversetzen kann. 47 Prozent empfinden digitale Lösungen als zu unpersönlich und knapp die Hälfte ist überzeugt, dass ein menschlicher Anwalt komplexe Rechtsfragen besser erklären kann als eine Maschine.
Trotz der Vorbehalte wird KI bereits heute in Kanzleien, Rechtsabteilungen und Gerichten eingesetzt, etwa zur automatisierten Vertragserstellung, Risikobewertung und Rechtsrecherche. Laut Bitkom-Experte Markus Scheufele müsse die rechtliche und technische Infrastruktur weiter ausgebaut werden, damit KI die Rechtspflege sinnvoll unterstützen kann.
Die Umfrage zeigt deutlich: KI wird nicht den Anwalt ersetzen, sondern als unterstützendes Werkzeug genutzt werden. Gerade einfache Rechtsfragen oder standardisierte Prozesse könnten durch KI effizient abgewickelt werden. Für individuelle Beratung und komplexe Fälle bleibt jedoch der menschliche Anwalt weiterhin die bevorzugte Anlaufstelle – und das wohl auch in absehbarer Zukunft.
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Deutschlandweite Veranstaltungen |
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Feb
13
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Webinar: "ChatGPT für Juristen"
Uhrzeit: 09:30-12:15 Uhr Format: Online Anmeldefrist: 12.02.
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Feb
13
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Webinar: "Lizenzierung und Nutzung von KI"
Uhrzeit: 10:00-12:45 Uhr Format: Online Anmeldefrist: 12.02.
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Feb
19
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Deloitte Legal Tech Fair 2025
Uhrzeit: 15:00-22:00 Uhr Format: Präsenz Ort: Düsseldorf Anmeldefrist: 18.02.
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Apr
3-4
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12. Deutscher IT-Rechtstag 2025
Format: Online & Präsenz Ort: Berlin
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Auch in Strafprozessen findet Legal Tech bereits Anwendung. Durch die Digitalisierung können mithilfe eines 3D-Scanners virtuelle Tatorte geschaffen werden. Auch besteht die Möglichkeit, mit digitalen Tools Beweise zu identifizieren, die im Widerspruch zueinander stehen. Neuronale Netze tragen dazu bei, große Datenmengen zu verarbeiten und auszuwerten, um Zusammenhänge zu erkennen oder Aufnahmen von Zeugenaussagen zu überprüfen. Das Verfahren des "predictive policing" dient dazu, die Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen in Wohnungen oder Autodiebstähle vorherzusagen.
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Carolina, Dominik, Isabella, Kerim, Laureen, Lea, René, Scarlett
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