LAMs, Legal Tech Gesetze 2025 und Regeln für KI - Newsletter vom 06. Januar 2025
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Liebe/r Legal Tech Interessierte,
auch in dieser Ausgabe werfen wir wieder einen Blick auf spannende Entwicklungen in der Welt der Künstlichen Intelligenz und Legal Tech. Microsoft präsentiert ein neues Forschungspapier über eine KI, die erstmals grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit Word zeigt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die neuen Regeln der US-Gerichte für KI, die ein klares Signal für mehr Vorsicht und Verantwortung im Umgang mit dieser Technologie setzen. Zudem informieren wir dich über neue Legal Tech Gesetze im Jahr 2025. In unserem Legal Tech Wissens Snack dreht sich diesmal alles um Hackathons und ihren Einfluss auf die Innovation im Rechtsbereich.
Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen!
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Kommende Veranstaltungen: |
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Jan
7
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Legal Hack Prep: „Was ist ein Legal Tech Hackathon und wie kann ich davon profitieren?!“
Uhrzeit: 18:30 Uhr Ort: S 50, RW II
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Wir erklären dir, was man genau bei einem Legal Tech Hackathon macht, räumen mit Klischees auf und beantworten dir alle Fragen! Wir freuen uns auf dein Interesse!
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Jan
28
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Vortrag: „Recht und Technologie: Die Rolle von Legal Tech und KI in der Justiz und in der juristischen Ausbildung“
Referentin: Dr. Christina-Maria Leeb Uhrzeit: 18:00-20:00 Uhr Ort: online und in Präsenz
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Wir freuen uns, Dr. Christina-Maria Leeb zu einem Vortrag über „Recht und Technologie: Die Rolle von Legal Tech und KI in der Justiz und in der juristischen Ausbildung“ zu begrüßen. Dr. Christina-Maria Leeb ist als Referentin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Abteilung für Digitalisierung und Innovation, Referat für Legal Tech und KI tätig.
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Weitere Infos zu allen Veranstaltungen findest du auf Instagram. Gerne kannst du auch unseren Kalender abonnieren, dann bist du immer auf dem neuesten Stand!
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Die erste KI, die ein bisschen mit Word umgehen kann
Microsoft stellt in einem neuen Forschungspapier eine neue Klasse von KI-Modellen vor, die nicht nur Text verstehen und generieren, sondern auch konkrete Aktionen in der realen oder digitalen Welt ausführen können. Diese „Large Action Models“ (LAMs) können beispielsweise Software bedienen oder Roboter steuern.
Ein entscheidender Fortschritt gegenüber bisherigen Sprachmodellen liegt in der Fähigkeit der LAMs, Benutzerabsichten präzise zu erkennen und in konkrete Handlungsschritte umzusetzen. Dabei erstellen sie detaillierte Aktionspläne und passen ihr Verhalten dynamisch an Veränderungen und Feedback an.
Als Testfall haben die Microsoft-Forscher ein LAM auf Basis von Mistral-7B entwickelt, das in einer Word-Testumgebung zum Einsatz kam. In Tests erreichte das Modell bei verschiedenen Aufgaben eine Trefferquote von 71 Prozent und war damit deutlich schneller als GPT-4o (63 Prozent ohne visuelle Informationen) bei vergleichbaren Aufgaben. Für das Training verwendeten die Forscher mehr als 29000 Aufgaben-Plan-Paare aus Microsoft-Dokumentationen, wikiHow-Artikeln und Bing-Suchanfragen. Zusätzlich setzten sie GPT-4o ein, um den Trainingsdatensatz auf über 76000 Paare zu erweitern.
Die Forscher betonen, dass LAMs noch am Anfang stehen. Herausforderungen wie Sicherheitsrisiken, ethische Fragen und begrenzte Skalierbarkeit müssen gelöst werden. Dennoch sehen sie großes Potenzial, KI von passiven Sprachmodellen zu aktiven Assistenten weiterzuentwickeln, die Menschen bei realen Aufgaben unterstützen können.
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Welche Gesetze zu Legal Tech kommen 2025 auf uns zu?
2025 wird ein entscheidendes Jahr für die Weiterentwicklung von Legal Tech, da zahlreiche regulatorische Änderungen die Branche beeinflussen werden. Die EU wird die Implementierung ihres bahnbrechenden KI-Gesetzes vorantreiben, das bereits in Teilen seit 2024 gilt. Es sieht eine strikte Einstufung von KI-Systemen in Risikokategorien vor, wobei „unzulässige“ Systeme ab Februar vollständig verboten werden. General-Purpose-AI-Systeme (GPAIs), wie generative KI, werden verpflichtet, umfangreiche Codes of Practice bis Mai einzureichen, um Transparenz und Einhaltung von Urheberrechtsgesetzen zu gewährleisten. Dies wird von einer strengeren Kontrolle der verwendeten Trainingsdaten begleitet, um sicherzustellen, dass generierte Inhalte klar als KI-Output gekennzeichnet werden.
Auch in den einzelnen Staaten entstehen neue Gesetze, wie der Utah Artificial Intelligence Policy Act, der klare Offenlegungspflichten für den Einsatz generativer KI einführt. Für Deutschland und andere europäische Staaten wird entscheidend sein, wie die jeweiligen „nationalen zuständigen Behörden“ bis August 2025 eingerichtet werden, um die Einhaltung der neuen Regularien sicherzustellen. Diese Gesetze zielen nicht nur auf den Verbraucherschutz, sondern auch auf die Etablierung ethischer Standards für den Einsatz von KI in regulierten Berufen wie Jura und Medizin ab.
Darüber hinaus werden in den USA 2025 voraussichtlich weitere gesetzgeberische Schritte folgen, insbesondere in Kalifornien, das bereits eine Vielzahl von Gesetzen in Bezug auf KI verabschiedet hat. Der Fokus wird auf Sicherheit und Transparenz liegen, wobei Werkzeuge zur Identifizierung von Deepfakes und Notfallabschaltungsmechanismen in den Mittelpunkt rücken. Diese Entwicklungen zeigen, dass Legal Tech im kommenden Jahr mit einer zunehmend komplexen regulatorischen Landschaft rechnen muss – sowohl innerhalb einzelner Staaten als auch auf internationaler Ebene.
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Neue Regeln für KI: Die US-Gerichte setzen auf Vorsicht und Verantwortung
Die rasanten Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) stellen auch die Justiz vor neue Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, hat der Illinois Supreme Court eine wegweisende Richtlinie zur Nutzung von generativer KI im Gerichtswesen erlassen, die seit dem 1. Januar in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie erlaubt offiziell den Einsatz von KI durch Anwälte, Richter, Gerichtspersonal und andere Beteiligte, fordert jedoch strikte Einhaltung rechtlicher und ethischer Standards. Sie betont, dass alle Beteiligten weiterhin die volle Verantwortung für ihre Arbeit tragen – unabhängig von technologischen Hilfsmitteln.
Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Vermeidung von Ungerechtigkeiten gelegt: KI-generierte Inhalte, die Vorurteile fördern, ungenaue Informationen liefern oder die Wahrheitsfindung behindern, sind nicht zulässig. Die Sicherung von Datenschutz und Vertraulichkeit ist ebenfalls zentral. Sensible Daten wie persönliche Identifikationsinformationen oder sicherheitsrelevante Inhalte dürfen nicht gefährdet werden.
Die Richtlinie wurde von einer Task Force erarbeitet, die führende Experten aus Justiz und Verwaltung vereint. „Gerichte müssen mit dem rasanten technologischen Wandel Schritt halten“, betonte Chief Justice Mary Jane Theis. Zwar seien bestehende Regeln derzeit ausreichend, um KI-Anwendungen zu regulieren, doch werde die Entwicklung laufend beobachtet und die Richtlinie regelmäßig überarbeitet.
Die neue Richtlinie zeigt, dass die Justiz die Chancen moderner Technologien nutzen möchte, gleichzeitig jedoch darauf bedacht ist, rechtliche und ethische Herausforderungen im Blick zu behalten. Inwiefern diese Richtlinien darüber hinaus auch zu kontrollieren sind, wird sich in der Zukunft zeigen.
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Deutschlandweite Veranstaltungen |
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Jan
21
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Vortrag: "Zukunft der Arbeit – Auswirkungen von KI auf unsere Arbeitswelt und (arbeits-) rechtliche Herausforderungen"
Uhrzeit: 19:00-21:00 Uhr Format: Präsenz Ort: Bonn Anmeldefrist: 20.01.
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Feb
20-21
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Tagung: "Digitales im Strafprozess – Wissenschaft und Praxis im Dialog"
Format: Präsenz Ort: München Anmeldefrist: 15.01.
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Ein Hackathon bietet die Möglichkeit, in einem Team an Ideen zu arbeiten und diese hervorzubringen, um Innovationen im Rechtsmarkt entstehen zu lassen. Die entwickelten Tools bringen viele Vorteile für beispielsweise Kanzleien und können auch die Digitalisierung in der Justiz fördern, indem große Mengen an Daten bewältigt werden. Anschließend bewertet eine Jury die Ergebnisse, wobei die überzeugendsten Teams in der Regel mit Preisen belohnt werden. Angeboten wird dies unter anderem bei ,,Legel loves Tech” oder ,,Legal Hackathon Cologne”.
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Carolina, Dominik, Isabella, Kerim, Laureen, Lea, René, Scarlett
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Impressum
Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V. Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth
Vertretungsberechtigung: Shania Flammiger, Carina Beck, Magdalena Küster
Amtsgericht Bayreuth VR 200974
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