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Smart Contracts, KI-Haftung und Partnerschaft von Ashurst und Harvey - Newsletter vom 08. Juli 2024

Liebe/r Legal Tech Interessierte, 

entdecke, wie eine Prozesssimulation die Wirksamkeit von „Smart Contracts“ bestätigt und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft des Vertragsrechts haben könnte. Außerdem berichten wir über die Partnerschaft zwischen der führenden Anwaltskanzlei Ashurst und dem Legal Tech Unternehmen Harvey, die eine neue Ära der generativen KI einläutet, und Europas Suche nach Lösungen im Bereich der KI-Haftung. In unserem Legal Tech Wissens Snack zeigen wir, welche Rolle Legal Tech im Bildungsbereich spielt.

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Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen! 

Dein b{u}ilt Team

Was war und was wird

Am Freitag, dem 14.06., fand unser Kanzleibesuch bei unserer Partnerkanzlei WEB in München statt. Laureen beschreibt in ihrem Blogbeitrag ihre Eindrücke und was wir alles lernen durften.

Weitere Infos zu allen Veranstaltungen findest du auf Instagram. Gerne kannst du auch unseren Kalender abonnieren, um nichts mehr zu verpassen!

Aktuelle Nachrichten

Prozesssimulation bestätigt „Smart Contracts

In Zukunft wird künstliche Intelligenz viele industrielle Abläufe automatisieren, wie etwa das Bestellen von Rohstoffen. Die rechtlichen Grundlagen, insbesondere bei Fehlern durch KI und Haftungsfragen, sind jedoch weitgehend unklar. Das Amtsgericht Frankfurt am Main führte daher ein simuliertes Gerichtsverfahren durch, das die rechtlichen Herausforderungen bei Verträgen mit künstlicher Intelligenz beleuchtet und Lösungen für zukünftige Rechtsfälle aufzeigt. Die KI „saß“ dabei gewissermaßen auf der Anklagebank. 

Ziel des Verfahrens war es, darzustellen, wie die Parteien bei Verträgen, die von KI ohne menschliche Beteiligung geschlossen werden, zu ihrem Recht kommen. Obwohl der behandelte Präzedenzfall in der Realität erst in etwa einem Jahrzehnt vor Gericht kommen könnte, soll die Simulationsstudie als Vergleichsfall für die Praxis dienen, da die Industrie rechtssichere Lösungen benötigt.  

In der Simulationsstudie haben echte Richter, Anwälte und Sachverständige einen Musterfall, der möglichst viele Fragen enthält, um wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Rechtsfälle zu liefern, durchgespielt, als wäre er real. Alle Aspekte, wie beispielsweise Sachverständigengutachten und Beweislastprobleme wurden dokumentiert. Schließlich wurde folgendes Urteil gesprochen: Nach Ansicht des Gerichts war der über Softwareagenten verhandelte und in der Blockchain dokumentierte Vertrag als sogenannter „Smart Contract“ wirksam abgeschlossen, wodurch die klagende Partei einen Anspruch auf Einhaltung des Vertrags bzw. konkret auf die vollständige Bezahlung der gelieferten Ware hat.

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Haftung und KI: Europas Suche nach rechtlichen Lösungen

Autonomes Fahren wirft komplexe rechtliche Fragen auf, besonders hinsichtlich der Haftung in Unfallsituationen. Die Ethikkommission forderte 2017, dass KI keine Entscheidungen auf Basis persönlicher Merkmale wie Alter oder Geschlecht treffen darf. Dennoch bleiben die rechtlichen Implikationen vielschichtig. 

Forscher Bruno S. Frey und Lasse Steiner schlugen kürzlich in der Welt vor, den Zufall entscheiden zu lassen – eine schwer umsetzbare Idee, die die Haftungsproblematik nicht löst. Das deutsche Haftungssystem, das auf individuellem Fehlverhalten basiert, stößt hier an seine Grenzen. Besonders herausfordernd ist die Frage der Haftung bei autonom agierenden Systemen. 

Der kürzlich verabschiedete AI Act der EU bringt erste Regelungen, aber noch keine umfassende Klarheit. Bei KI-Systemen mit hohem Risiko bleibt vieles unklar und Anbieter werden zwar in die Pflicht genommen, doch die genaue Haftungsregelung beschäftigt die Gerichte bereits intensiv. 

Die EU hat zudem die Produkthaftungsrichtlinie auf Softwarelösungen ausgeweitet, was Schadensersatzansprüche erleichtern soll. Unklar bleibt, ob diese an Entwickler oder Betreiber gestellt werden sollen. 

Für Softwarehersteller und KI-Entwickler entstehen Minenfelder möglicher Haftungsfälle, etwa bei fehlerhaften Diagnosen oder Kreditbewertungen durch KI. Europäische Regulierungen fordern Transparenz, aber die Durchsetzung bei intransparenten Blackbox-KI bleibt eine Herausforderung. 

Die rechtlichen Fragen rund um KI bleiben komplex. Europa bemüht sich um einen Rahmen, der Innovation fördert und Verbraucher schützt, doch es bleibt viel zu tun.

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Ashurst startet globale Partnerschaft mit Harvey: Neue Ära der generativen KI

Innovative Zusammenarbeit revolutioniert Mandantenarbeit - Ashurst, eine führende globale Anwaltskanzlei, hat eine weitreichende Partnerschaft mit Harvey bekannt gegeben, einem führenden Anbieter von KI-Lösungen für Rechts- und professionelle Dienstleistungen. Als erste Kanzlei weltweit wird Ashurst Harvey von Beginn an in all seinen Büros einsetzen. Diese Partnerschaft ermöglicht es über 4.000 Anwälten und Mitarbeitenden, auf die generative KI-Technologie von Harvey zuzugreifen, die speziell für den Rechtsbereich entwickelt wurde. Im Zuge dieser digitalen Transformation werden Arbeitsprozesse wie Dokumentenprüfung, Due Diligence, Vertragsentwürfe und Marktforschung erheblich optimiert. 

Der Entscheidung für Harvey ging eine der umfangreichsten Testphasen in der Branche voraus. Über 525 Mitarbeiter aus 23 Büros weltweit testeten die Plattform mit mehr als 4.000 Anfragen. Diese Pilotphase lieferte wertvolle Erkenntnisse, die in Ashursts VoxPopulAI-Bericht einflossen und die Grundlage für die jetzt erfolgte Implementierung bildeten. Tara Waters, Chief Digital Officer bei Ashurst, betonte die Bedeutung dieser Partnerschaft: „GenAI ist gekommen, um zu bleiben. Wir sind stolz darauf, dass unsere Mitarbeiter und Mandanten von den Möglichkeiten dieser Technologie profitieren können. Unser Ziel ist es, den Wert von KI voll auszuschöpfen, um erstklassige Dienstleistungen zu bieten.“

Die Einführung von Harvey wird von einem umfassenden Schulungsprogramm begleitet, das auf den Erkenntnissen der Testphase basiert. Ruth Ward, Global Director of Knowledge & Expertise, erläuterte: „Durch die gewonnenen Einblicke in die digitalen Bedürfnisse unserer Mitarbeiter konnten wir maßgeschneiderte Trainingsmaterialien entwickeln. Dies stellt sicher, dass unsere Teams weltweit von Beginn an optimal vorbereitet sind.“ Paul Jenkins, Global CEO von Ashurst, ergänzte: „Diese Partnerschaft erfordert sorgfältige Planung und zeigt unser Engagement, die besten Technologien zum Nutzen unserer Mandanten einzusetzen. Es geht nicht nur um Effizienz, sondern auch um die Schaffung neuer Möglichkeiten und Mehrwert.“

Die Partnerschaft zwischen Ashurst und Harvey markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Rechtssektors. Mit kontinuierlichen Schulungen und regelmäßigen Überprüfungen stellt Ashurst sicher, dass seine Mitarbeiter stets im Zentrum dieser digitalen Weiterentwicklungen stehen. Dieser innovative Ansatz wird es der Kanzlei ermöglichen, ihre Dienstleistungen weiter zu optimieren und neue Maßstäbe im Mandantenservice zu setzen.

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Deutschlandweite Veranstaltungen

Jul
11

Workshop: Legal AI on the Job

Uhrzeit: 18:00-22:00 Uhr
Format: Präsenz
Ort: München

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Jul
15

Göttinger Digitalisierungskolloquium: Die Öffentlichkeit im digitalen Zivilprozess

Format: Online
Anmeldefrist: 15.07.

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Jul
23

KI trifft Rechtsabteilung – Die Zukunft beginnt heute

Format: Präsenz
Ort: Stuttgart

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Aug
26-30

Summer School Legal Technology
and Legal Innovation

Format: Präsenz
Ort: Stadscampus Antwerp
Anmeldefrist: 15.07.

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Sep
20-22

Legal Hackathon Cologne 2024

Format: Präsenz
Ort: Hürth
Anmeldefrist: 13.09.

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Legal Tech Wissens Snack

Legal Tech und Wissen

Legal Tech Tools können auch im Bildungsbereich sowie zur Verwaltung von Wissen eingesetzt werden. Beispielsweise mithilfe digitaler E-Learning-Plattformen können Online-Kurse oder Trainingsmodule angeboten werden, welche auf die individuelle juristische Tätigkeit zugeschnitten sind. Denkbar sind auch virtuelle Simulationen von Gerichtsverfahren, um Nachwuchsjuristen auf zukünftige praktische Tätigkeit vorzubereiten. Zudem kann KI helfen, Suchmaschinen und Datenbanken zielgerichtet zu durchsuchen. Durch maschinelles Lernen können solche Recherchen individuell zugeschnitten werden und effizienter werden. Auch umfangreiche juristische Dokumente können so einfach gesichtet oder durchsucht werden. 

Unser Newsletter-Team: 

Anna-Lena, Carolina, Dominik, Isabella, Kerim, Laureen, Lea, René, Scarlett

Impressum

Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth

Vertretungsberechtigung:
Paul Matkey, Simon Lobinger, Manuel Nagel

Amtsgericht Bayreuth
VR 200974

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