KI in der Strafverfolgung, Pauschalhonorare und Urheberrecht - Newsletter vom 14. Oktober 2024
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Liebe/r Legal Tech Interessierte,
in dieser Ausgabe beleuchten wir einige der aktuellen Herausforderungen und Chancen im Bereich Künstliche Intelligenz und Recht. Wir gehen der Frage nach, welche Probleme der Einsatz von KI in der Strafverfolgung mit sich bringt, und werfen einen Blick auf den Wandel der Rechtsdienstleistungen, bei dem Pauschalhonorare dank KI immer häufiger werden. Zudem diskutieren wir die urheberrechtlichen Aspekte beim KI-Daten-Training mit geschützten Werken. In unserem Legal Tech Wissens Snack berichten wir diesmal über das Thema Metaverse.
Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen!
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In den kommenden Wochen haben wir viele spannende Veranstaltungen geplant, auf die wir gerne hinweisen möchten:
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Okt
17
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Legal Tech Zertifikat: "What the heck is Legal Tech?"
Referenten: Prof. Dr. Christoph Krönke, Dr. Florian Skupin, Felix Kaiser, Simon Lobinger und Maximilian Volland Uhrzeit: 18:00 Uhr Ort: H 23, RW II
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Im Wintersemester 24/25 bieten wir in Kooperation mit dem Bayreuth Center for Law and Technology ein Legal-Tech Zertifikat an. Dies besteht aus zehn Vorlesungen von unterschiedlichen Dozierenden, die die verschiedenen Anwendungsbereiche sowie Hintergründe von Legal Tech in der Praxis erläutern werden. Komm gerne vorbei! Der erste Termin ist bereits am 17.10.2024 von 18:00-20:00 Uhr im H23. Erfolgreiche Hörerinnen und Hörer der Vorlesungsreihe erhalten ein Zertifikat sowie verschiedene Anrechnungsmöglichkeiten. Weitere Informationen findest du hier.
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Okt
29
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Vortrag: "Regulierung digitaler Plattformmärkte"
Referenten: Prof. Dr. Christoph Krönke, Dr. Cornelius Mirow Uhrzeit: 18:00 Uhr (c.t.) Ort: S 61, RW I
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Prof. Dr. Christoph Krönke (Universität Bayreuth) wird im Rahmen eines Einführungsvortrags zunächst die Bedeutung einheitlicher Regulierung im digitalen Binnenmarkt herausarbeiten, am Beispiel des Verhältnisses des europäischen Digital Markets Act (DMA) zu nationalen Regulierungs- und Wettbewerbsvorschriften wie § 19a GWB. Sodann werden wir mit einem Vortrag von Herrn Dr. Cornelius Mirow (Amazon, Head of Competition DACH) die Perspektive der von der Regulierung betroffenen unternehmerischen Praxis einfangen können.
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Weitere Infos zu allen Veranstaltungen findest du auf Instagram. Gerne kannst du auch unseren Kalender abonnieren, dann bist du immer auf dem neuesten Stand!
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Das Problem mit KI in der Strafverfolgung
Mit der Frage, welche Rolle Künstliche Intelligenz in Zukunft beim Verfolgen von Straftätern spielt, beschäftigten sich Experten bei einer Tagung am 10.10.2024 an der Universität Bayreuth. Prof. Dr. Christian Rückert, der die Tagung organisierte, hat Einsatzmöglichkeiten von KI aufgezeigt.
So sei es technisch möglich, dass verdeckte Ermittler KI-generierte Deepfakes nutzen könnten, um durch Stimmimitationen Verdächtige zu Geständnissen zu bewegen. Allerdings wirft dies rechtliche Bedenken auf, da solche Methoden tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen würden. Ein weiteres Problem bei der Verwendung von KI in der Justiz sei die mangelnde Transparenz der Entscheidungsprozesse. Weder das Gericht noch der Angeklagte könnten nachvollziehen, auf welcher Grundlage die KI Entscheidungen trifft. Ein kritischer Punkt des maschinellen Lernens ist, dass die Software mit Datensätzen, die in eine bestimmte Richtung verzerrt sind, trainiert werden könnte. Dies kann dazu führen, dass die Ergebnisse der KI in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden.
Trotz der bekannten Schwächen von KI ist Prof. Dr. Rückert der Auffassung, dass KI im Bereich der Strafverfolgung als Chance gesehen werden sollte, da sie die großen Datenmengen effizienter analysieren kann als Menschen. Dennoch ist es essenziell, dass es im Bereich der Strafverfolgung nachvollziehbar bleibt, wie die KI zu ihren Ergebnissen kommt.
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Der Wandel der Rechtsdienstleistungen: Pauschalhonorare dank KI auf dem Vormarsch
In der Rechtsbranche zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die stündliche Abrechnung verliert zunehmend an Bedeutung, während immer mehr Kanzleien auf Pauschalhonorare umstellen. Dies liegt vor allem an der zunehmenden Automatisierung durch Künstliche Intelligenz (KI). Laut dem Bericht der ClioCon 2024 könnten bis zu 74 % der stündlich abrechenbaren Aufgaben, wie Datenanalyse und Informationsbeschaffung, durch KI automatisiert werden. Dies reduziert den zeitlichen Aufwand für viele administrative Tätigkeiten und macht die stundenbasierte Abrechnung zunehmend ineffektiv.
Stattdessen bevorzugen Mandanten immer häufiger Pauschalhonorare, die eine transparentere und schnellere Abwicklung ermöglichen. Kanzleien, die auf diese Form der Abrechnung setzen, profitieren von schnelleren Zahlungszyklen und einer höheren Kundenzufriedenheit. KI revolutioniert somit nicht nur die Effizienz in Anwaltskanzleien, sondern verändert auch grundlegend, wie Rechtsdienstleistungen abgerechnet und erbracht werden.
Dieser Wandel könnte in den kommenden Jahren die Rechtsbranche nachhaltig prägen und neue Standards setzen.
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KI-Daten-Training mit geschützten Werken: Urheberrechtlich vertretbar?
Die EU strebte mit ihrem AI Act an, die Balance zwischen technologischer Innovation und Urheberrechtsschutz zu finden. Die Regulierung richtet sich nicht nur an europäische KI-Entwickler, sondern setzt auch internationale Anbieter unter Druck, die europäischen Urheberrechtsstandards einzuhalten. Wer KI-Systeme in der EU nutzen oder verkaufen will, muss sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis verwendet werden. Das betrifft vor allem Anbieter aus den USA oder China, die sich auf "Fair Use"-Regelungen stützen. Im Kontext des KI-Trainings stellt sich aber die Frage, wie umfangreiche Datenmengen verwendet werden können, ohne die Rechteinhaber zu benachteiligen.
Die sogenannte “TDM-Schranke” (Text and Data Mining) im europäischen Urheberrecht erlaubt es KI-Entwicklern, urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern, zu vervielfältigen und zu analysieren, ohne eine Genehmigung der Rechteinhaber einzuholen. Dies erleichtert den Zugang zu großen Datenmengen und beschleunigt das KI-Training, indem relevante Informationen aus diesen Daten extrahiert werden können. Die Schranke ist jedoch nicht absolut, da Rechteinhaber durch einen Nutzungsvorbehalt die Verwendung ihrer Werke explizit untersagen können. Gemeinfreie Werke, deren Schutzfristen abgelaufen sind, stellen eine Alternative dar, bergen jedoch das Risiko, veraltet zu sein, wodurch Fehlentwicklungen in den KI-Modellen auftreten, was die Qualität der Ergebnisse negativ beeinflussen kann.
Die TDM-Schranke erlaubt zwar das Zwischenspeichern und Analysieren von Daten für automatisierte Auswertungen, jedoch bleibt die Frage offen, inwieweit dies einen Eingriff in die Rechte der Urheber darstellt. Man könnte so argumentieren, dass das bloße „Lesen“ und Verarbeiten von Daten für KI-Training keine kommerzielle Nutzung darstellt und somit keinen Schaden für die Urheber bedeutet. Im Gegensatz dazu kann man KI-Entwickler bevorteilt sehen, die urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos nutzen, um Modelle zu erstellen, die später kommerziell verwertet werden.
In rechtswissenschaftlicher Literatur wird angeführt, dass der wirtschaftliche Wert urheberrechtlich geschützter Werke durch die freie Verfügbarkeit für KI-Training untergraben werden könnte. Urheber von in KI-Training genutzten Werken fordern, am wirtschaftlichen Erfolg der boomenden Branche der KI-basierten Dienstleister finanziell beteiligt zu werden. Die Einführung eines Lizenzsystems könnte hier Abhilfe schaffen, um sowohl die Rechte der Urheber zu wahren als auch Innovationen nicht zu behindern. Insgesamt ist das Training von KIs ohne vorherige Erlaubnis der Rechteinhaber aktuell urheberrechtlich nicht vertretbar, insbesondere wenn Nutzungsvorbehalte nicht berücksichtigt werden.
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Deutschlandweite Veranstaltungen |
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Okt
23
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Konstanz Legal Tech Day 2024 – Generative KI im Rechtsbereich
Uhrzeit: 9:00-17:00 Uhr Format: Präsenz Ort: Konstanz
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Okt
24
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Legal Tech in Aktion – Künstliche Intelligenz in der juristischen Praxis
Uhrzeit: 12:00 Uhr Format: Präsenz Ort: Frankfurt am Main Anmeldefrist: 16.10.
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Das Metaverse ist ein auf dem Internet basierendes Konzept, das unter anderem durch Augmented Realtity oder Virtual Reality wahrgenommen werden kann. Es entsteht die Möglichkeit, parallele Welten zu betreten und zu erleben. Dabei stellt sich die Frage, welche neuen Herausforderungen dies in der rechtlichen Welt darstellt. Einerseits sind die Rechte hinsichtlich des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes betroffen. Andererseits aber auch die Markenrechte für virtuelle Güter im Metaverse sowie die Mietrechte von virtuellen Grundstücken. Durch das Metaverse entstehen viele neue Chancen, beispielsweise für Geschäftsmodelle, es bringt aber auch eine Komplexität mit sich.
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Carolina, Dominik, Isabella, Kerim, Laureen, Lea, René, Scarlett
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Impressum
Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V. Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth
Vertretungsberechtigung: Paul Matkey, Simon Lobinger, Manuel Nagel
Amtsgericht Bayreuth VR 200974
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