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KI als Urheber, Robin AI und Harvey sowie Gerichtsverfahren im Metaversum - Newsletter vom 22. Januar 2024

Liebe/r Legal Tech Interessierte, 

wir beleuchten heute nicht nur das Millionen-Funding für die KI-gestützte Rechtsberatung zweier Legal-Tech Unternehmen, sondern erklären dir auch, warum Künstliche Intelligenz nicht mehr als Urheber genannt werden kann. Außerdem erfährst du mehr über Gerichtsverfahren zum Üben im Metaversum. 

Bei unserem Legal Tech ABC sind wir nun am Ende angekommen. Mit dem Buchstaben Z geben wir dir einen kleinen Input zum Thema „Zugang zu Recht(sberatung)". 

Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.  

Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen!

Dein b{u}ilt Team

b{u}ilt Veranstaltungen

Jan
23

Vortrag: Cyberkriminalität: Phänomene, Trends und Opfererfahrungen in der Schweiz

Uhrzeit: 18:00 Uhr
Format: Präsenz
Ort: S 57

Jan
30

Legal Tech Vortrag von Gleiss Lutz

Uhrzeit: 18:30 Uhr
Format: Präsenz

Der Vortrag wurde auf den 30.01. verschoben. Mehr
Infos findest du hier.

Feb
6

Vortrag: Konfliktlösung per Blockchain? Nationale und internationale Perspektiven dezentralisierter Streitbeilegung

Uhrzeit: 18:00 Uhr
Format: Präsenz
Ort: K3

Mehr Infos findest du hier.

Aktuelle Nachrichten

KI kann nicht als Urheber benannt werden

Ende letzten Jahres hat das Oberste Gericht des Vereinigten Königreichs entschieden, dass Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder verstanden werden kann und dementsprechend keine Patentrechte erlangen kann. Ähnliche Urteile wurden auch in anderen Ländern gefällt. Der US-amerikanische Unternehmer Stephen Thaler versuchte in verschiedenen Ländern, sein KI-System DABUS als Erfinder anerkennen zu lassen. Er behauptete, KI erschaffe Dinge und hat Ideen, weshalb diese Patente anmelden können sollte. Sein System habe eigenständig eine Lichtsignalanlage und einen Behälter für Nahrungsmittel und Getränke entwickelt. Die KI sollte laut Thaler schließlich Rechte an den Erfindungen besitzen. Im Sommer entschied jedoch bereits ein britisches Berufungsgericht, dass KI-Systeme keine Patente anmelden können. Diese Entscheidung wurde nun vom Obersten Gerichtshof Großbritanniens bestätigt. Infolgedessen erklärten die Anwälte von Thaler, dass das Urteil zeigt, dass das britische Patentrecht derzeit nicht geeignet ist, um autonom von KI generierte Erfindungen zu schützen. 

Auch in Deutschland stand der Fall zur Entscheidung. Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass KI-generierte Erfindungen nicht grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Allerdings muss ein Mensch als Erfinder eingetragen werden. In der Beschreibung kann aber darauf hingewiesen werden, dass die eigentliche Entwicklung von einer Maschine erfolgte.

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Legal Tech im Aufwind: Robin AI und Harvey sichern sich Millionen-Funding für KI-gestützte Rechtsunterstützung

Das neue Jahr beginnt vielversprechend für zwei Legal-Tech-Unternehmen, die auf generative künstliche Intelligenz (GKI) setzen, um die Digitalisierung im Rechtswesen voranzutreiben. Das Londoner Start-up Robin AI konnte in einer Series-B-Finanzierungsrunde 26 Millionen Dollar aufbringen, angeführt von Hauptinvestor Temasek aus Singapur. Das Unternehmen hat einen GKI-"Kopiloten" entwickelt, der Anwälte bei Aufgaben wie der Dokumentenerstellung und -überprüfung unterstützt, die die Durchsichtszeit um beeindruckende 85% reduzieren kann. In Konkurrenz dazu hat das Silicon Valley-Startup Harvey kürzlich 80 Millionen Dollar in einer Series-B-Finanzierungsrunde gesammelt. Beide Unternehmen setzen auf ähnliche GKI-Technologien, um Anwälten die Arbeit zu erleichtern. Robin AI plant mit den frischen Mitteln eine Expansion in die USA, während Harvey bereits mit einem beträchtlichen Kapitalvorsprung in den Markt eingetreten ist. Trotz des Potenzials von GKI in der Rechtsberatung sind Investitionen in Legal Tech global um 65% zurückgegangen, so eine Prognose von Crunchbase. Die Rechtsbranche zeigt sich zwiegespalten gegenüber der Implementierung von GKI-Technologien. Bedenken hinsichtlich "Halluzinationen" und ethischer Aspekte werden ebenso angesprochen wie die Herausforderung, die Branche zu einer effizienteren Arbeitsweise zu bewegen. Die Umfrage unter britischen Juristen zeigt gemischte Gefühle gegenüber GKI, doch die Branche erkennt die Notwendigkeit, modernste Technologien einzusetzen. Der Druck von Mandanten und die Aussicht auf Wettbewerbsfähigkeit könnten den Weg für eine verstärkte Implementierung dieser zeitsparenden Technologien in der Rechtsbranche ebnen.

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Gerichtsverfahren zum Üben im Metaversum

Die Zahl der Gerichtsverfahren vor deutschen Zivilgerichten sinkt bereits seit einiger Zeit. Diese Tendenz zeigt sich auch in den USA. Das zieht das Problem mit sich, dass junge Anwälte nicht mehr die Erfahrung im Gerichtssaal und bei Gerichtsverhandlungen sammeln können, wie es Juristen früher möglich war. Wenn es dennoch zu Prozessen kommt, sind die Kosten so hoch, dass es ein zu großes Risiko darstellt, unerfahrene Anwälte damit zu betrauen, sodass die erfahrenen Anwälte die Arbeit übernehmen. 

Nun wird in den Vereinigten Staaten jedoch ein Ansatz diskutiert, um dieser Problematik entgegenzukommen: Junge Anwälte sollen im sogenannten industriellen Metaversum in simulierten Gerichtsverfahren erste Erfahrungen sammeln. Das industrielle Metaversum wird bereits in der Industrie genutzt, um virtuelle Modelle zu erstellen, diese zu testen und zu verfeinern. Dieses Konzept soll nun auf den Rechtssektor übertragen werden, um die Fähigkeiten junger Anwälte in einer realitätsnahen Umgebung zu testen und zu verbessern. 

Doch auch für erfahrene Anwälte bietet das Metaversum einen Vorteil, denn Anwälte bekommen keine zweite Chance, wenn es vor Gericht geht. Das Metaversum würde aber genau das ermöglichen. Mit Hilfe von generativer KI könnten die Anwälte Argumente entwickeln, die bei den Geschworenen oder dem Richter Anklang finden und Schwachstellen in den Strategien der Gegenseite erkennen. 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Metaversum eine Chance bieten kann, Anwälte zu schulen und bessere Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwiefern diese Chance in Zukunft genutzt wird.

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Deutschlandweite Veranstaltungen

Jan
25

Vortrag: Staatshaftung für KI – Einführung eines öffentlich-
rechtlichen Gefährdungs-
haftungstatbestands

Uhrzeit: 20:00 Uhr
Format: Online
Anmeldefrist: Keine

Zur Website

Mai
14-15

Legal Revolution 2024

Format: Präsenz
Ort: Nürnberg Messe
Anmeldefrist: 15.03. mit ermäßigtem Preis

Zur Anmeldung

Legal Tech ABC

Z wie Zugang zu Recht(sberatung)

Einer der Anwendungsbereiche von Legal Tech ist die automatisierte Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Diese Dienstleistungen sollen mit Hilfe von Automatisierung nicht nur effizienter, sondern auch günstiger und flexibler werden. Insgesamt wird hierdurch der Zugang zu Rechtsdienstleistungen einfacher und schneller gestaltet.  

Insbesondere für kleinere Streitigkeiten, für die sich für viele Menschen der Gang zum Anwalt bisher nicht lohnt, kann durch entsprechende Angebote der Zugang zur Rechtsdurchsetzung geschaffen werden. 

Unser Newsletter-Team: 

Anna-Lena, Bonita, Dominik, Jil, Kerim, Laureen, Lea, René

Impressum

Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.
Universität Bayreuth
Universitätsstraße 30

95447 Bayreuth

Vertretungsberechtigung:
William Homburg, Simon Lobinger, Manuel Nagel

Amtsgericht Bayreuth
VR 200974

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