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Superintelligenz, GenAI und Provisionsverbot für Legal Tech Kanzleien - Newsletter vom 24. Juni 2024

Liebe/r Legal Tech Interessierte, 

in dieser Ausgabe beleuchten wir wieder spannende Entwicklungen in der Welt der Künstlichen Intelligenz und der Rechtstechnologie, wie zum Beispiel die geplante Entwicklung einer sicheren Superintelligenz durch OpenAI-Mitgründer. Erfahre zudem mehr über die Herausforderungen durch GenAI und darüber, wie der BGH den Aufstieg von Legal Tech Kanzleien erschwert. In unserem Legal Tech Wissens Snack dreht sich heute alles um den Datenschutz und seine Bedeutung im Bereich Legal Tech.

Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.  

Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen! 

Dein b{u}ilt Team

Was war und was wird

Am Donnerstag, den 13.06., startete unser LTOC 4.0! Dieses Mal dreht sich alles um die Software von Silberfluss. Die Studenten lernen die Software kennen und erfahren, wie sie diese auch selbst anwenden können. 

Am Dienstag, den 02.07., findet um 18 Uhr ein Workshop zum Thema „Generative AI – Anwendungsbeispiele aus der Kartellrechtspraxis“ mit Tobias Pesch von der Kanzlei White & Case statt. Nach dem Workshop erfolgt ein Abendessen im kleinen Kreis im Oskars (10 Plätze). Die Teilnahme am Abendessen ist an die des Workshops gebunden. Die verbindliche Anmeldung ist ab Montag, den 24.06., um 12 Uhr möglich. Hierbei werden Mitglieder priorisiert. Mitgliedern steht der Link zur Verfügung und Nichtmitglieder melden sich unter anmeldung@built-bt.de an. Wir freuen uns auf dich! 

Weitere Infos zu allen Veranstaltungen findest du auf Instagram. Gerne kannst du auch unseren Kalender abonnieren, um nichts mehr zu verpassen!

Aktuelle Nachrichten

OpenAI-Mitgründer will sichere Superintelligenz entwickeln

Nach seinem Abgang bei OpenAI hat Ilya Sutskever sein neues Projekt vorgestellt: Unter dem Namen Safe Superintelligence will er genau das entwickeln – eine ungefährliche künstliche Intelligenz. Dabei muss er noch einige Hürden nehmen, erhält jedoch Unterstützung von zwei Mitgründern: Daniel Gross arbeitete einst an Künstlicher Intelligenz bei Apple und Daniel Levy war zuvor mit Sutskever bei OpenAI tätig und trainierte dort KI-Modelle. 

Die mögliche Gefahr leistungsstarker und autonomer KI-Systeme für die Menschheit ist seit Jahren ein zentrales Thema in der Branche. Experten warnen regelmäßig vor dessen Risiken. Die konkreten Pläne des neuen Unternehmens zur Entwicklung von sicherer KI bleiben jedoch vage. Laut ihrer Ankündigung soll Sicherheit durch technologische Durchbrüche erreicht werden, die direkt in die KI-Systeme eingebaut werden, anstatt sie nachträglich hinzuzufügen. 

"Das Besondere an dem Unternehmen ist, dass sein erstes Produkt die sichere Superintelligenz sein wird - und es davor nichts anderes herausbringen wird", sagte Sutskever dem Finanzdienst Bloomberg. Diese Vision für die neue Firma ist so etwas wie eine Rückkehr zu den Wurzeln von OpenAI als ein nicht auf Profit ausgerichtetes Forschungslabor. Ohne ein kommerzielles Produkt konnte sich OpenAI allerdings nicht über Wasser halten, weshalb die Veröffentlichung von ChatGPT unter Mitwirkung von Microsoft zustande kam. Wie sich Sutskevers neues Superintelligenz-Labor finanzieren wird, ist bisher unklar.

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Die Herausforderung der Genauigkeit: GenAI in der Rechtsbranche

Generative KI (GenAI) ist zweifellos die mächtigste Technologie, die seit der Einführung digitaler Werkzeuge im Rechtssektor angewendet wird. Doch eine zentrale Herausforderung bleibt: die Genauigkeit. Diese muss angegangen werden, damit GenAI ihr volles Potenzial entfalten kann. 

David Wang, Leiter der Innovation bei Wilson Sonsini, betonte kürzlich auf der Legal Innovators California, dass Effizienz durch KI nur dann erreicht werden kann, wenn die Ergebnisse präzise sind. Falsche Ergebnisse, sei es bei der Recherche von Rechtsprechung oder der Dokumentenprüfung, verlangsamen die Arbeit der Anwälte erheblich. 

Ähnliche Kritik gab es auch schon in der Vergangenheit. Im Jahr 2016 erklärte ein Partner einer globalen Kanzlei, dass ihre Anwälte keine KI-Tools für die Vertragsprüfung verwenden würden, da diese nicht fehlerfrei arbeiteten. Obwohl frühere KI-Tools inzwischen gut für Aufgaben wie die Dokumentenprüfung trainiert wurden, steht GenAI vor derselben Herausforderung: der Genauigkeit und dem damit verbundenen Vertrauensproblem. 

Es gibt mehrere Schlüsselaspekte, die die aktuellen Herausforderungen der GenAI-Genauigkeit verdeutlichen. Zum einen die Messung der Genauigkeit. Bei den ersten Wellen von KI-Tools lag der Fokus darauf, ob ein Tool eine Klausel in einem langen Vertrag korrekt identifizieren konnte. GenAI erzeugt jedoch kreative Antworten, was zu Präzisionsproblemen führt. Die Herausforderung besteht darin, zwischen nützlichen Antworten und Halluzinationen zu unterscheiden. Zum anderen aber auch die verschiedenen Genauigkeitsanforderungen. Je nach Anwendung können die Genauigkeitsanforderungen variieren. Beispielsweise muss eine juristische Faktenprüfung, wie das Überprüfen eines Fallzitats, zu 100 % korrekt sein. Hingegen kann die Erstellung stilistischer Texte subjektiver sein. 

Die Schaffung gemeinsamer und öffentlicher Benchmarks für die Genauigkeit ist ein wichtiger Schritt. Unternehmen wie Thomson Reuters und LexisNexis haben die Ressourcen und das gemeinsame Interesse, dies voranzutreiben. Diese Benchmarks müssen die unterschiedlichen Genauigkeitsanforderungen berücksichtigen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dies keine einfache Aufgabe sein wird, aber eine notwendige. Um GenAI erfolgreich in den Rechtssektor zu integrieren, muss sich auf gemeinsame Standards bezüglich der Genauigkeit und deren Messung geeinigt werden. Diese sind daher unerlässlich, um das volle Potenzial von GenAI in der Rechtswelt zu entfalten.

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BGH erschwert den Aufstieg von Legal Tech Kanzleien 

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.04.2024 (IX ZR 89/23) bezüglich geblitzt.de bildet den Hintergrund dieses Artikels und verdeutlicht, wie das Provisionsverbot nach § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO kleinen Legal Tech-Unternehmen erhebliche Hindernisse bereitet. Das Urteil kritisiert das Verbot als verfassungsrechtlich unbegründet und argumentiert, dass es insbesondere kleineren Kanzleien im Wettbewerb Nachteile bringt.

Die Behauptung, dass die Anwaltschaft kein Gewerbe sei, in dem Mandate gekauft und verkauft werden, und dass kein Wettbewerb um den Ankauf von Mandaten stattfinden solle, wird als veraltet und verfassungswidrig kritisiert. Zudem wird die Unverhältnismäßigkeit eines Komplettverbots in Frage gestellt, da Kanzleien solche Plattformleistungen intern durchführen und Mitarbeiter erfolgsbezogen vergüten dürfen. Der BGH erschwert somit den Wettbewerb für finanzschwächere Kanzleien, die auf externe Dienstleister angewiesen sind.

Der Autor Markus Hartung diskutiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Plattform geblitzt.de und kritisiert das Provisionsverbot nach § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO als verfassungsrechtlich unbegründet. Hartung argumentiert, dass dieses Verbot insbesondere kleineren Kanzleien im Wettbewerb Nachteile bereitet und somit deren Chancen auf dem Markt erheblich einschränkt. Er fordert, dass der Gesetzgeber die Bedürfnisse von Rechtsuchenden und die Marktgegebenheiten anerkennt und einen rechtssicheren Rahmen schafft, der auch kleinen Kanzleien faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.

Dieses Urteil wird jedoch das Gründen weiterer Legal Tech Unternehmen nicht verhindern. Es gibt bereits weit über 100 Unternehmen, die im weitesten Sinne in den Bereich Legal Tech fallen. Täglich kommen weitere hinzu, manche mit ähnlichen Ansätzen, manche mit ganz neuen.

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Deutschlandweite Veranstaltungen

Jun
27

Tagung “Innere Sicherheit in Zeiten künstlicher Intelligenz”

Uhrzeit: 9:30-16:30 Uhr
Format: Präsenz
Ort: LMU München

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Jul
9

Deep Dive: Was macht KI mit
unseren Daten? - Insights zum Datenschutz beim Einsatz von KI

Format: Präsenz
Ort: Frankfurt am Main
Anmeldefrist: 02.07.

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Jul
23

KI trifft Rechtsabteilung – Die Zukunft beginnt heute

Format: Präsenz
Ort: Stuttgart

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Aug
26-30

Summer School Legal Technology
and Legal Innovation

Format: Präsenz
Ort: Stadscampus Antwerp
Anmeldefrist: 15.07.

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Sep
20-22

Legal Hackathon Cologne 2024

Format: Präsenz
Ort: Hürth
Anmeldefrist: 13.09.

Zur Anmeldung

Legal Tech Wissens Snack

Legal Tech und Datenschutz

Beim Einsatz von Legal Tech Tools ist dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Insbesondere, wenn ein Unternehmen keine eigenen Tools bereitstellt, sondern Software von Drittanbietern nutzt, werden Daten möglicherweise auch an die Server des Anbieters übertragen. Darüber hinaus können unzureichend gesicherte Online-Systeme zum Ziel von Cyberangriffen werden. Dies kann beim Umgang mit sensiblen mandats- oder kundenbezogenen Daten sowie personenbezogenen Daten zu Problemen führen.   

Mitarbeiter müssen daher beim Einsatz von Legal Tech Tools darauf achten, sowohl die Vorschriften der DSGVO als auch interne Compliance-Regelungen zu wahren. Um die Risiken zu minimieren, sollten zudem schon bei der Verarbeitung der Daten die datenschutzrechtlichen Grundsätze, wie z.B. die Datenminimierung, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und der Zweckbindung beachtet werden.

Unser Newsletter-Team: 

Anna-Lena, Carolina, Dominik, Isabella, Kerim, Laureen, Lea, René, Scarlett

Impressum

Bayreuther Initiative für Legal Tech (built) e.V.
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth

Vertretungsberechtigung:
Paul Matkey, Simon Lobinger, Manuel Nagel

Amtsgericht Bayreuth
VR 200974

redaktion@built-bt.de
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