Reformvorschläge für Legal Tech Gesetz, KI in Kanzleien und Fremdbesitzverbot - Newsletter vom 31. März 2025
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Liebe/r Legal Tech Interessierte,
heute berichten wir über die Reformvorschläge des Legal Tech Verbands zum Legal Tech Gesetz und über den Versuch des Legal-Tech-Pioniers Conny, die Schranken beim Fremdbesitzverbot aufzubrechen. Zudem widmen wir uns der Frage, ob die Zeit des Abwartens bezüglich des Einsatzes von KI in Kanzleien vorbei ist. In unserem Legal Tech Wissens Snack erwarten dich interessante Einblicke in die Thematik KI und Ethik.
Gerne kannst du uns dein Feedback zuschicken.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Lesen!
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Kommende Veranstaltungen: |
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Mai
9-11
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Hackathon
Format: Präsenz Ort: Hamburg
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Anfängerfreundlich & ohne Programmierkenntnisse
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Legal Tech Verband legt Reformvorschläge zur Gesetzesevaluierung vor
Im Rahmen der aktuellen Evaluierung des Legal Tech Gesetzes spricht sich der Legal Tech Verband erneut für tiefgreifende Reformen aus. Ziel: Ein liberalisierter Rechtsmarkt mit fairen Wettbewerbsbedingungen und einem besseren Zugang zum Recht für Verbraucher*innen.
In seiner Stellungnahme fordert der Verband u. a. die Abschaffung der Streitwertgrenze von 2.000 Euro, die bislang den Einsatz von Erfolgshonoraren einschränkt. Auch die Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern soll beendet werden: Während Letztere Prozesskosten umfassend finanzieren dürfen, sind Anwälten vergleichbare Modelle weitgehend verwehrt. Das gefährde die Chancengleichheit – und benachteilige besonders einkommensschwächere Anspruchsteller.
Positiv bewertet der Verband dagegen die bisherigen Erfahrungen mit dem weiten Inkassobegriff und den Sachkundeanforderungen – beides habe sich in der Praxis bewährt. Bedenken, wonach Erfolgshonorare oder Prozesskostenfinanzierung die Unabhängigkeit der Anwaltschaft gefährden könnten, haben sich laut Verband nicht bestätigt.
Der Legal Tech Verband macht damit deutlich: Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht weiterhin erheblicher Reformbedarf. Der Gesetzgeber ist gefordert, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit den Entwicklungen im digitalen Rechtsmarkt Schritt halten können. Eine konsequente Liberalisierung stärkt nicht nur den Wettbewerb, sondern ermöglicht auch einer größeren Zahl von Menschen den effektiven Zugang zum Recht – unabhängig von Einkommen oder Streitwert. Nur so kann der Rechtsdienstleistungsmarkt nachhaltig modernisiert werden.
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KI in Kanzleien: Ist die Zeit des Abwartens vorbei?
Auf Grundlage einer weltweiten Befragung hat das Thomson Reuters Institute Thesen zur Zukunft des Rechtsmarkts unter KI-Einfluss aufgestellt. Diese besagen, dass sich Kanzleien dringend mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) befassen müssen. Kanzleiberater Achim Tschauder erklärt, warum der Druck wächst und welche Chancen sich ergeben.
Laut dem White Paper setzen Rechtsabteilungen neue Technologien schneller ein als Kanzleien und fordern zunehmend Effizienzsteigerungen durch KI. Einige Kanzleien, die als "early adopters" gelten, profitieren bereits wirtschaftlich und sichern sich Marktanteile. Tschauder rät Kanzleien daher, das Spielfeld zu betreten, auch wenn sie noch nicht voll einsteigen wollen.
Ein wesentlicher Aspekt der KI-Entwicklung betrifft die Preisgestaltung. Dass KI das Ende der billable hour sein werde, prophezeien Fachleute seit Jahren. Während die klassische Stundenabrechnung voraussichtlich weiterbestehen wird, gewinnen alternative Modelle wie Festpreise, Abonnements oder Value-Pricing an Bedeutung. KI kann viele Aufgaben erheblich beschleunigen, wodurch sich neue ökonomische Modelle rentieren. Die Herausforderung liegt jedoch weniger in der Preisfindung als in einem notwendigen Kulturwandel: Kanzleien müssen lernen, effizienter zu arbeiten und ihre Prozesse anzupassen.
Auch kleinere Kanzleien sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Sie sollten schauen, was die Großen machen und wie sich das auf eine kleinere Einheit übertragen lässt. Sich regelmäßig mit dem Thema KI zu beschäftigen, kann helfen, eine Entscheidung auf die irgendwann eintretende Frage treffen zu können, wie KI eingesetzt werden soll.
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Legal-Tech-Pionier Conny und der Versuch, Schranken aufzubrechen
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Fremdbesitzverbot (C-295/23) lässt die deutsche Legal-Tech-Szene aufhorchen. Der Luxemburger Gerichtshof hält die Beschränkung der Beteiligung von Finanzinvestoren an Anwaltsgesellschaften für unionsrechtskonform, auch wenn diese unweigerlich in die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr eingreift. Begründet wird dies mit der Wahrung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Doch gerade hier stellt sich für Legal-Tech-Unternehmen die Kernfrage: Schützt dieses Verbot tatsächlich die Unabhängigkeit, oder zementiert es schlicht den Status quo und verhindert dringend benötigte Innovationen im Rechtsdienstleistungsmarkt? Der Fall ist auch aus Legal-Tech-Perspektive hochrelevant, da sich Kanzleien ohne Zugang zu externem Kapital schwerlich gegen kapitalstarke Legal-Tech-Unternehmen behaupten können – und zugleich Legal-Tech-Unternehmen selbst nicht von einer modernen, dynamischen Anwaltslandschaft profitieren.
Daniel Halmer, Gründer von Conny, einem der bekanntesten Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland, hatte das Verfahren maßgeblich initiiert. Conny verfolgt seit Jahren das Ziel, Verbraucherrechte mit digitalen Mitteln effektiv durchzusetzen, insbesondere im Bereich Miet- und Arbeitsrecht. Halmers Argumentation: Moderne Kanzleien benötigen Kapital, um sich im Massengeschäft professionalisiert und skalierbar aufzustellen. Conny selbst steht exemplarisch für die Grauzone zwischen Inkassodienstleister und digitaler Kanzlei – und hätte von einer Öffnung des Fremdbesitzverbots gleich doppelt profitiert: durch ein gestärktes Ökosystem digitaler Kanzleien und eine mögliche eigene Transformation. Halmer hat wiederholt vor dem Bundesgerichtshof für die Rechte von Legal-Tech-Unternehmen gestritten und nun einen Anlauf unternommen, auch strukturelle Marktbarrieren zu beseitigen. Zwar schließt das Urteil die Tür auf europäischer Ebene, doch bleibt der Weg über das Bundesverfassungsgericht offen, da der EuGH zentrale verfassungsrechtliche Fragen bewusst ausgeklammert hat.
Für den deutschen Rechtsmarkt und insbesondere für die Legal-Tech-Branche ist das Urteil ein Rückschlag, aber kein endgültiges Scheitern. Die Ampelregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Fremdbesitzverbot zu evaluieren – eine Reform ist daher weiterhin politisch möglich. Legal-Tech-Unternehmen könnten dabei als Katalysatoren wirken, indem sie die Debatte mitgestalten und den Mehrwert einer diverseren Kapitalstruktur in der Anwaltschaft aufzeigen. Eine Öffnung unter strengen berufsrechtlichen Vorgaben – etwa durch klare Regeln zur Wahrung der Unabhängigkeit – könnte es ermöglichen, Innovation und Berufsethos miteinander zu versöhnen. In jedem Fall wird sich die Legal-Tech-Community, angeführt von Pionieren wie Halmer, nicht entmutigen lassen, sondern weiterhin auf eine Modernisierung des Rechtsmarktes drängen.
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Deutschlandweite Veranstaltungen |
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Apr
3-4
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12. Deutscher IT-Rechtstag
Format: Präsenz & online Ort: Berlin Anmeldefrist: 02.04.
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Apr
26-27
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Munich Hacking Legal
Format: Online Ort: München
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Mai
9-11
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Hamburg Legal Hackathon
Format: Präsenz Ort: Hamburg
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Mai
13-14
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7. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech
Format: Online
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Jun
3-4
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Hackathon Hack|Bay 2025
Format: Präsenz Ort: Nürnberg
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KI ist mit großer Verantwortung und im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen. Ein großes ethnisches Problem stellt zum Beispiel der Einsatz von Algorithmen dar, welche Vorurteile übernehmen. Denn die verzerrten Daten, mit denen die KI trainiert wurde, können zu Benachteiligungen von Gruppen führen. So, wenn Daten nicht im Gleichgewicht stehen und dadurch nicht korrekte oder nicht erwartete Ergebnisse herbeiführen. Dies kann dann zu einem erheblichen Verlust von Vertrauen in der Bevölkerung hinsichltich der KI führen. Daher ist es unerlässlich, dass sich die Beteiligten mit den Herausforderungen auseinandersetzen und Maßnahmen zum Schutze der Daten ergreifen, also nur die Daten zum Beispiel gesammelt werden, die essenziell sind, und Transparenz der Systeme sichergestellt ist.
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Carolina, Dominik, Isabella, Kerim, Laureen, René, Scarlett
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Impressum
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Vertretungsberechtigung: Shania Flammiger, Carina Beck, Magdalena Küster
Amtsgericht Bayreuth VR 200974
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